Anmerkung zum Landeshundegesetz NRW


Wollten Sie schon immer mal die Palme politischer Unvernunft erklimmen ? Dann sind Sie hier genau richtig.

Mit dem Landeshundegesetzentwurf wurde von den Rot-Grünen Volksvertretern ein neuer Paragraphen-Dschungel aus dem Nichts gezaubert, in dem sich alle Lackaffen bürokratisch von Ast zu Ast schwingen können.

Bemerkenswert ist, daß dieses tierische Nachschlagewerk tatsächlich klammheimlich die Grundrechte eines jeden Bürgers - nachzulesen im § 18 - einschränkt. Was an einer Minderheit erprobt wird, kann in Zukunft für alle gelten. Ohne, daß ein Affe brüllt.

Das Dschungelgeschrei wird noch lauter - einen Wegweiser durch den Paragraphen-Dschungel gibt es nicht, erstellt an jeder wissenschaftlich fundierten Sachverständigenempfehlung vorbei, geht es geradewegs an den Zentralnerv eines jeden normal Denkenden. § 3 Gefährliche Hunde, § 10 Hunde bestimmter Rassen und § 11 Große Hunde sind ein Beispiel dafür. Ach, da wäre ja noch etwas. Ein kleiner Flüchtigkeitsfehler, der allzu gern verschwiegen wird. Die Beißstatistik wird mit großem Abstand zu allen anderen Hunderassen angeführt vom Deutschen Schäferhund.

Folgen Sie einfach den nächsten Seiten, es geht nur abwärts und machen Sie sich selbst ein Bild von den Idealvorstellungen politisch ambitionierter Menschenschützer.

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